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Auswertungen, Verfügbarkeit |
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1 für verdichtete Größen: Hier wird festgelegt, wie viele gültige Messwerte (½-h-Werte) in einem Mittelungsintervall vorhanden sein müssen, damit eine Mittelwertberechnung (Verdichtung) erfolgt. Für 24-h-Werte sind dies z. B. 32 gültige ½-h-Werte. 2 für Kenngrößen: Hier wird festgelegt, wie viele gültige aggregierte Größen im Auswertezeitraum vorhanden sein müssen, damit die Kenngrößen berechnet werden (z. B. 50% als Marge für Jahresberichte).